Fip ist eine Infektionskrankheit (Teil IV)

Für Liebhaber

Wenn Sie Teil I noch nicht gelesen haben, gelangen Sie hier zu Teil I >>

Liebhaber gehen in der Regel davon aus, dass Katzen aus seriöser Zucht gesund sind. Das schließt auch das Nichtvorhandensein potentiell tödlicher Infektionen ein.

Leider ist das zumindest bezüglich des FIP-Erregers eine trügerische Sicherheit, denn die allerwenigsten Zuchten testen überhaupt auf diesen Erreger, weil sie (leider zu Recht) davon augehen, dass auch die allermeisten anderen Zuchten den Erreger endemisch in ihrem Bestand haben.

Was können Sie als Liebhaber tun?

  • Fragen Sie nach Testergebnissen der Eltern oder PCR-Kotests (incl. FCoV) der Kitten.
  • Wenn keine gemacht werden, können Sie so gut wie sicher sein, dass der Bestand incl.Kitten nicht FCoV-frei ist.
  • Wenn Sie eine FCoV-freie Cattery gefunden haben und dort ein Kitten kaufen, sollte ein Katzenkumpel aus einer ebenfalls freien Cattery stammen.
  • Wenn Sie bereits eine oder mehrere Katzen haben, lassen Sie diese vor Einzug des Neuen testen.
  • Ist ihre vorhandene Katze FCoV frei, dann kann das neue ebenfalls FCoV-freie Kitten unbesorgt einziehen. Ist ihre Katze positiv aber selbst noch nicht lange bei Ihnen, verschieben Sie den Zukauf einige Monate. Ihre Katze hat gute Chancen, wieder virusfrei zu werden. Sie sollten nach 3 Monaten nachtesten.
  • Sie müssen sich darüber klar sein, dass bei Einzug eines FCoV-positiven Kittens nicht nur dieses selbst gefährdet ist, FIP zu entwickeln, sondern auch ihre vorhandene, bis dahin virusfreie Katze. Wollen Sie das?
  • Ist ihre Katze positiv und schon länger als ein Jahr bei Ihnen, ist die Warscheinlichkeit hoch, dass sie ein chronische Virusträger und -ausscheider ist. In diesem Falle sollte kein virusfreies Kitten bei Ihnen einziehen. Es wäre unfair, das neue Kitten der Gefahr einer potentiell tödlichen Infektion auszusetzen. In diesem Falle sollte ein Neuzugang selbst auch Virusträger sein und im Idealfall älter als 2 Jahre. Dann ist die FIP-Gefahr weniger hoch als für ein Kitten. Einem bereits infizizierten Kitten nehmen Sie natürlich in Gesellschaft eines chronischen Virusausscheiders die Möglichkeit, selbst duerhaft virusfrei zu werden. Es gibt die Vermutung, dass das FIP-Risiko bei Reinfektion noch weiter erhöht wird.

Sie haben jetzt Katzen, die frei vom Felinen Coronavirus sind. Ist jetzt jede Gefahr gebannt? Natürlich kann man sich jede Infektion auch einschleppen und sei es beim Tierarztbesuch. Diese Gefahr ist aber sehr gering.

Nur eines dürfen Sie nicht: Eine weitere Katze ungetestet bzw. positiv getestet in ihr Heim aufnehmen.

Ist FIP heilbar?

Man muss erleichert feststellen, dass inzwischen eine Droge gefunden ist, die FIP heilen kann. Die Heilungsqute ist sehr hoch. Nur leider hat die Sache zwei Haken:

  1. Das Mittel ist nicht zugelassen und der Lizenzinhaber hat auch nicht die Absicht, es zuzulassen. Daher kann ihr Tierarzt es nicht verordnen. Es wird als Raubkopie aber in China produziert und in viele Länder, auch nach Deutschland, über den Schwarzmarkt importiert. In einigen Ländern darf ein verwandtes, für Menschen zugelassenes Medikament, REMDESIVIR, umgewidmet werden. In Deutschland ist das nicht der Fall. Wer sich also das Medikament (in Spritzen- oder Tablettenform) besorgt, bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone und die, die als Vermittler wirken, machen sich strafbar, In den Niederlanden gab es schon entsprechende Verhaftungen. Auch der Tierarzt darf das Medikament nicht verabreichen, auch wenn Sie es selbst besorgt haben. Er würde seine Aprobation riskieren.
  2. Es ist noch immer sehr teuer. Rechnen Sie mit mehreren Tausend Euro, je nach Gewicht der Katze und FIP-Form. Es muss 12 Wochen lang täglich verabreicht werden.

Dennoch wählen verständlicherweise viele verzweifelte Besitzer diesen Ausweg. Leider zeichnen sich Tendenzen ab, dass die Zahl der Rückfälle zunimmt. Als mögliche Ursachen werden genannt:
– nicht standartisierter Reinheitsgrad der Schwartmarkt-Drogen
– evtl. auch erste Resistenzen des Felinen Coronavirus gegen das Mittel.

Bundestierärztekammer zu GS-441824 zur FIP-Behandlung
Bundestierärztekammer ausführich zu GS